Naturgesetz, im weiteren Sinn eine erfahrungsgemäß sich immer wieder bestätigende, aus dem Naturgeschehen abgeleitete Regel; im engeren Sinn ein allgemein anerkannter Lehrsatz einer Naturwissenschaft, d. h. eine Aussage, die bei Vorliegen gewisser experimentell prüfbarer Bedingungen Voraussagen über das Eintreten anderer Erscheinungen gestattet.

Der Begriff

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Quellenangabe
Brockhaus, Naturgesetz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/naturgesetz