Die Verfassung (Artikel 6) garantiert die Religionsfreiheit. Seit 1848 sind alle Religionsgemeinschaften rechtlich gleichgestellt und Staat und Kirche gesetzlich getrennt, was für die reformierte Kirche mit dem

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/niederlande/bevölkerung-und-religion/religion