Nordischer Rechtskreis, der Rechtskreis der Länder Nordeuropas. Die nordischen Länder (Dänemark, Norwegen, Schweden, Island, Finnland) verfügen zwar über kein einheitliches Rechtssystem, aufgrund der engen Verwandtschaft der jeweiligen

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Quellenangabe
Brockhaus, Nordischer Rechtskreis. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nordischer-rechtskreis