Laut Verfassung vom 28.6.1950 (seit 11.7.1950 in Kraft; mit Änderungen) ist der Landtag gesetzgebendes Organ; er besteht aus Abgeordneten, die alle 5 Jahre gewählt werden. Die Bürger können unter bestimmten Voraussetzungen durch Volksbegehren und Volksentscheid in die Gesetzgebung eingreifen. Aus der

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nordrhein-westfalen/recht