Notverordnung, gesetzesvertretende Verordnung, die im Notstandsfall aufgrund verfassungsrechtlicher oder gesetzlicher Ermächtigung von der Exekutive erlassen wird. Sie steht nach ihrer Geltungskraft den Gesetzen gleich und kann bestehende Gesetze ändern oder aufheben. Im konstitutionellen Verfassungssystem des 19. Jahrhunderts war der König zum Erlass von Notverordnungen berechtigt, wenn das Parlament nicht versammelt war

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Quellenangabe
Brockhaus, Notverordnung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/notverordnung