Als Nürnberger Prozesse werden die Gerichtsverfahren bezeichnet, die 1945–46 von einem Internationalen Militärtribunal und anschließend (bis 1949) von amerikanischen Militärgerichten in Nürnberg zur Ahndung von nationalsozialistischen Verbrechen durchgeführt wurden.

Auf der Grundlage der Moskauer Dreimächteerklärung vom 30. 10. 1943, des Potsdamer Abkommens vom 2. 8. 1945 und des Londoner Abkommens vom 8. 8. 1945 bildeten Frankreich, Großbritannien, die USA und die UdSSR einen Internationalen Militärgerichtshof (Abkürzung IMG), vor dem am 18. 10. 1945

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Quellenangabe
Brockhaus, Nürnberger Prozesse. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nurnberger-prozesse