Nach der Verfassung vom 19.5.1968 (in Kraft seit 27.4.1969; mehrfach geändert) üben das Volk und der Kantonsrat die Gesetzgebung aus. Die Landsgemeinde wurde 1998 abgeschafft. Über Erlass,

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/obwalden/recht