Verfassung
Nach dem der ganzen orthodoxen Kirche gemeinsamen Kirchenrecht ist ihre Verfassung synodal-kollegial, d. h., keinem Glied der orthodoxen Kirche wird gegenüber anderen eine überragende Stellung eingeräumt. Die höchste Instanz ist
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Quellenangabe
Brockhaus,
Verfassung.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/orthodoxe-kirche/verfassung