Die Verfassung (Artikel 2) bestimmt den Islam als Staatsreligion, dabei zugleich die Religionsfreiheit garantierend (Artikel 20); »blasphemische Äußerungen über den Islam« können allerdings auf Grundlage

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/pakistan/bevölkerung-und-religion/religion