Politik und Recht
Politik
Nach der Verfassung von 1973 (mehrfach revidiert) ist Pakistan eine föderative islamische Republik mit Mehrparteiensystem. Verfassung und Staatsname betonen die Vorrangstellung des Islam, doch sichert die Verfassung Andersgläubigen die Religionsfreiheit zu. Staatsoberhaupt ist der von Mitgliedern des nationalen Parlaments und der Provinzparlamente auf 5 Jahre gewählte Präsident; er muss Muslim sein. Maximal zwei Amtszeiten sind zulässig. Seit der
(58 von 412 Wörtern)Nationalsymbole
Die Nationalflagge wurde am 11.8.1947 angenommen und geht auf die Muslimliga zurück. Sie zeigt in der Mitte des grünen Tuchs den weißen steigenden Halbmond und einen weißen Stern.
(28 von 198 Wörtern)Parteien
Einflussreichste Gruppierungen im stark zersplitterten Parteiensystem sind die islamisch-sozialdemokratische Pakistan People's Party (PPP, gegründet
(14 von 98 Wörtern)Gewerkschaften
Der größte Dachverband ist die Pakistan Workers' Federation (PWF). Sie entstand
(11 von 39 Wörtern)Militär
Die Gesamtstärke der Freiwilligenarmee beträgt rd. 654 000, die der paramilitärischen Kräfte
(11 von 74 Wörtern)Verwaltung
Pakistan besteht aus 4 Provinzen, jeweils mit einem vom Präsidenten ernannten Gouverneur,
(12 von 80 Wörtern)Recht
Das mehrfach gestufte Gerichtssystem umfasst den Obersten Gerichtshof (zugleich Appellationsgericht), den Scharia-Gerichtshof des Bundes (der über die Vereinbarkeit
(18 von 127 Wörtern)Bildungswesen
Eine allgemeine Schulpflicht besteht nicht, obwohl laut Verfassung eine kostenlose Grundschulbildung garantiert wird. Im Primarbereich (Dauer: 5 Jahre) liegt die Einschulungsrate bei 78 %, in ländlichen Gebieten
(25 von 172 Wörtern)Medien
Die Medienfreiheit in Pakistan wird durch die Grundsätze des Islams und verschiedene Gruppeninteressen, v. a. die des Militärs begrenzt.
Presse: In Pakistan informieren über 400 Tageszeitungen und etwa
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