Pflegebedürftigkeit, nach den Vorschriften des am 1. 1. 1995 in Kraft getretenen Pflege-Versicherungsgesetzes (SGB XI) das erhebliche, ständige Angewiesensein auf Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens

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Auftrittswahrscheinlichkeit, Ausmaß und Struktur der Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit ist heute kein Einzelschicksal mehr, sondern gilt als allgemeines Lebensrisiko, besonders für sehr alte Menschen. Krankheit im Alter ist charakterisiert durch das gleichzeitige Auftreten verschiedener Krankheiten (Multimorbidität) sowie durch deren Tendenz zum chronischen Verlauf. Charakteristisches Merkmal speziell von Alterspflegebedürftigkeit ist weiter die häufige Überlagerung von chronisch-degenerativen durch psychische Erkrankungen. Stark wachsende Bedeutung für das Auftreten von

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Die Versorgung der Pflegebedürftigen

Grundsätzlich lassen sich zwei Formen der Versorgung bei Pflegebedürftigkeit unterscheiden: die häusliche Pflege, meist durch Familienangehörige mit und ohne ergänzende Hilfen durch organisierte ambulante und teilstationäre Pflegedienste (wie Sozial- und Gemeindekrankenpflegestationen, private ambulante Pflegedienste, Tages- und Kurzzeitpflege, Nachtpflege) sowie die stationäre Pflege in Heimen und anderen Einrichtungen.

In der häuslichen Pflege sind vor allem die Familienmitglieder, und hier im wesentlichen die Frauen, gefordert. Zwei Drittel der unbezahlten Pflegearbeiten werden von Frauen, meist mittleren und höheren Alters, ein Drittel von Männern

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Verteilung und Bedeutung der Leistungen der Pflegeversicherung

Nach den Statistiken der Träger der Pflegeversicherung hat gegenwärtig unter den Leistungsempfängern das Pflegegeld die größte Bedeutung. Allgemein wird jedoch angenommen, dass wegen der

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Werke

Weiterführende Literatur:

G. Bäcker u. a.: Sozialpolitik u. soziale Lage in Deutschland, 2 Bde.
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Quellenangabe
Brockhaus, Pflegebedürftigkeit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/pflegebedurftigkeit