Pflegeversicherung, Sammelbegriff für Versicherungen zur finanziellen Vorsorge gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit.

Zuständig für die soziale Absicherung bei Pflegebedürftigkeit ist v. a. die gesetzliche Pflegeversicherung, die im 11. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt ist. Sie trat am 1.1.1995 nach über 20-jähriger Diskussion als fünfte Säule im System der sozialen Sicherung stufenweise in Kraft.

Die gesetzliche Pflegeversicherung umfasst nahezu die gesamte Bevölkerung und zwar nach dem Grundsatz: »Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.« Alle krankenversicherungspflichtigen Personen (Krankenversicherung), also Arbeitnehmer, Bezieher von Arbeitslosengeld und

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Quellenangabe
Brockhaus, Pflegeversicherung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/pflegeversicherung