Pfändungsschutz, die aus sozialen Gründen bestehenden Pfändbarkeitsbeschränkungen an bestimmten Sachen und Rechten des Vollstreckungsschuldners. Der Pfändungsschutz verbietet den Gläubigerzugriff auf die gesamte Habe des Schuldners (Verbot der »Kahlpfändung«), er soll diesem (und seiner Familie) eine gewisse Absicherung seines Lebensbedarfs geben und seine

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Quellenangabe
Brockhaus, Pfändungsschutz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/pfändungsschutz