Plebiszit [lateinisch, zu Plebs und scitum »Beschluss«] das, -(e)s/-e, Staatsrecht: Volksabstimmung, die Abstimmung der stimmberechtigten Bürger über eine Sachfrage (im Unterschied zur Wahl, die sich auf eine Personalentscheidung bezieht). Die Entscheidung des Volkes über Sachfragen ist ein Element der unmittelbaren Demokratie. Das Plebiszit kann den Erlass eines Gesetzes oder eine Einzelfallentscheidung zum

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Quellenangabe
Brockhaus, Plebiszit (Staatsrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/plebiszit-staatsrecht