Auf der untersten Stufe der ordentlichen Gerichtsbarkeit stehen die Kreisgerichte, die für die meisten Straftaten und für Zivilsachen mit geringem Streitwert zuständig sind. Bei diesen existieren auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisierte Kammern. Daneben sind Stadtgerichtskammern für Bagatellfälle

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/polen-20/staat-und-recht/recht