Nach der am 25.5.1997 durch Referendum gebilligten neuen Verfassung (in Kraft seit 17.10.1997) ist Polen ein demokratischer Rechtsstaat; die soziale Marktwirtschaft ist verfassungsrechtlich gewährleistet. Der Grundrechtskatalog, der auch einen Minderheitenschutz beinhaltet, entspricht dem internationalen Menschenrechtsstandard. Über die Verwirklichung der Grundrechte wacht seit Ende 1987 ein Bürgerrechtsbeauftragter (vom Parlament für 5 Jahre gewählt).

Gemäß der Verfassung ist Polen eine Republik mit parlamentarischem Regierungssystem, in dem der Staatspräsident allerdings eine starke Stellung einnimmt. Die Legislative liegt beim Zweikammerparlament (vierjährige Legislaturperiode), bestehend aus

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/polen-20/staat-und-recht/verfassung