Polizei [mittellateinisch policia, von griechisch politeía »Staatsverwaltung«], bezeichnet sowohl die Polizeigewalt

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Begriffsentwicklung

Seit Aufkommen des Begriffs im 15. Jahrhundert verstand man unter Polizei einen die gesamte Verwaltung umfassenden, geordneten Zustand des weltlichen Gemeinwesens. Im Absolutismus auf die innere Staatsverwaltung beschränkt, bezog sich Polizei im 18. Jahrhundert sowohl auf die

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Polizeirecht und Organisation

In Deutschland ist die Polizei im Prinzip Angelegenheit der Bundesländer (Polizeihoheit der Länder). Sie regeln die Polizeiorganisation und erlassen allgemeine Polizeigesetze. Während das Organisationsrecht größere Unterschiede aufweist, stimmt das Recht des polizeilichen Handelns in den Ländern weitgehend überein. Vorbild für eine Novellierung des Polizeirechts war der 1975 von der Innenministerkonferenz verabschiedete (erste) Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes.

Nach der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes steht die Kompetenz zur Regelung des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts

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Polizeiliche Aufgaben und Befugnisse

Hauptaufgabe der Polizei ist die Gefahrenabwehr. Dem Polizeivollzugsdienst ist darüber hinaus die Mitwirkung bei der Verfolgung strafbarer Handlungen und Ordnungswidrigkeiten übertragen; sie beruht v. a. auf den Vorschriften der StPO (§ 163 u. a.) und dem Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten. Ein bestimmter Kreis von Polizeibeamten hat als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft (§ 152 Gerichtsverfassungsgesetz) besondere Befugnisse.

Bei der Gefahrenabwehr ist die Vollzugspolizei grundsätzlich nur insoweit (sachlich) zuständig, als die allgemeinen Ordnungsbehörden oder die Sonderordnungsbehörden nicht oder nicht rechtzeitig handeln können. In ähnlicher Weise

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Rechtsschutz im Polizei- und Ordnungsrecht

Für den Rechtsschutz gegen Maßnahmen der Polizei- und Ordnungsbehörden gelten keine

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Österreich

Dem Inhalt der Tätigkeit nach unterscheidet man in Österreich Sicherheitspolizei (allgemeine und örtliche Sicherheitspolizei) und Verwaltungspolizei. Die allgemeine Sicherheitspolizei besteht aus der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, ausgenommen die örtliche

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Schweiz

In der Schweiz sind primär die Kantone zuständig für den Erlass polizeilicher Vorschriften. Sie verfügen über stehende Polizeitruppen und

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Quellenangabe
Brockhaus, Polizei. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/polizei