private Altersversorgung, Teil des Systems der Alterssicherung. Private Altersversorgung kommt über privatrechtlichen Vertrag zwischen Anbieter und Nachfrager zustande. Im Gegensatz zur betrieblichen Altersversorgung nimmt bei der privaten Altersversorgung kein Dritter Einfluss auf die Ausgestaltung des Vertrags. Private Altersversorgung dient primär als Quelle für Alterseinkommen. Sie unterscheidet sich von anderen Formen der Vermögensbildung, die einen reinen Sparprozess abbilden, durch den Verfügungsverzicht und die Gewährung eines lebenslangen Einkommens. Verbreitet ist auch die Verknüpfung mit Leistungen zum Schutz von Hinterbliebenen und Leistungen bei

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Quellenangabe
Brockhaus, private Altersversorgung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/private-altersversorgung