Prävention [französisch, zu lateinisch praevenire, praeventum »zuvorkommen«] die, -/-en,  Strafrecht: Vorbeugung gegen künftige Delikte. Nach den vorherrschenden Straftheorien wird der maßgebliche Zweck von Strafen gegen kriminelles Unrecht

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Quellenangabe
Brockhaus, Prävention (Strafrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/prävention-strafrecht