Räumung (Recht)
Räumung, Recht: Herausgabe eines gemieteten Raumes, zu der der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet
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Quellenangabe
Brockhaus,
Räumung (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/räumung-recht