Rechnungslegung, die Aufstellung regelmäßiger Finanzberichte von Unternehmen sowie deren Prüfung und Veröffentlichung. Zweck der Rechnungslegung ist es, die Geschäftsführung, Überwachungsorgane und Eigentümer des Unternehmens über dessen wirtschaftliche Lage und geschäftliche Entwicklung zu informieren. Darüber hinaus sollen auch die Kreditgeber, Arbeitnehmer, Lieferanten, Kunden und die allgemeine Öffentlichkeit unterrichtet werden. Rechnungslegung ist zugleich auch Rechenschaftslegung des Managements gegenüber Aufsichtsorganen, Unternehmenseignern und der Öffentlichkeit. Die Rechnungslegung hat durch die stärkere Kapitalmarktorientierung der Unternehmen und der Investoren erheblich an Bedeutung gewonnen. Bei Trennung von

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechnungslegung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechnungslegung