Rechtsanwalt
Rechtsanwalt, Kurzbezeichnung Anwalt, Jurist, der aufgrund der Zulassung durch die Landesjustizverwaltung zur Wahrnehmung fremder Interessen tätig wird. Einschlägige Bestimmungen enthält die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vom 1. 8. 1959.
Berufsbild: Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges und selbstständiges Organ der Rechtspflege, er übt einen freien Beruf, aber kein Gewerbe aus. Er kann insbesondere handeln als Prozessbevollmächtigter, Verteidiger, Beistand, Vertreter oder Berater in allen Rechtsangelegenheiten. In der Praxis überwiegt die vorsorgende, auf außergerichtliche Streitbeilegung gerichtete Tätigkeit. Zum Rechtsanwalt kann nur zugelassen werden, wer die Befähigung
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Quellenangabe
Brockhaus,
Rechtsanwalt.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtsanwalt