Rechtsmedizin, forensische Medizin, früher Gerichtsmedizin, Fachgebiet der Medizin, das die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege umfasst. Die Rechtsmedizin ist ein offizielles ärztliches Weiterbildungsgebiet und wird vom Facharzt für Rechtsmedizin (Rechtsmediziner, früher Gerichtsarzt) ausgeübt.

Aufgaben der klinischen Rechtsmedizin sind die Beurteilung von Körperverletzungen, insbesondere bei Kindesmisshandlung und Sexualdelikten. In den Bereich der forensischen Psychopathologie fällt die Begutachtung der Schuld-,

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtsmedizin. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtsmedizin