Rentenversicherung, Bezeichnung für das System der Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und, im Hinblick auf die Hinterbliebenen, beim Tod des Versicherten.  

Die gesetzliche oder soziale Rentenversicherung ist in Deutschland neben der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersversorgung die wichtigste der drei Säulen der Alterssicherung. Träger der Rentenversicherung sind (mit Wirkung vom 1. 10. 2005) auf Bundesebene die sogenannte

(59 von 412 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Versicherter Personenkreis

Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind (unabhängig von der Höhe ihres Einkommens) grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Menschen mit Behinderung in geschützten Einrichtungen, Personen in

(27 von 190 Wörtern)

Leistungen

Die Rentenarten sind neben den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderung) und den Renten wegen Todes (Hinterbliebenenrente) hauptsächlich die Renten wegen Alters. Der Anspruch auf Rente entsteht, wenn die für die jeweilige Rente erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllt ist und die jeweiligen besonderen versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen (v. a. das Erreichen einer besonderen Altersgrenze) vorliegen und (mit Ausnahme der Regelaltersrente) der

(58 von 412 Wörtern)

Rentenberechnung und Rentenanpassung

Die Errechnung des Rentenbetrages erfolgt nach der Formel

wobei MR für den Monatsbetrag der Rente steht, PEP für persönliche Entgeltpunkte, RaF für Rentenartfaktor und AR für aktueller Rentenwert. Die Entgeltpunkte (EP, §§  63 Absatz 2 und 3, 70 SGB VI) drücken das Verhältnis aus, in dem der versicherte Arbeitsverdienst (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) zum durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten in dem jeweils abgelaufenen Kalenderjahr steht. Entspricht z. B. das individuelle Einkommen dem Durchschnittsentgelt, ergibt dies 1,0 EP, liegt es um 20 % höher, beträgt der EP

(80 von 721 Wörtern)

Finanzierung

Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich durch Rentenversicherungsbeiträge und einen Bundeszuschuss. Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren, d. h., die Auszahlungen einer Periode müssen in derselben Periode durch Einnahmen gedeckt sein. Hierdurch sichert die erwerbstätige Generation

(33 von 230 Wörtern)

Versorgungsniveau

Das angestrebte Sicherungsniveau der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird ab dem Jahr 2005 durch das Verhältnis einer durchschnittlich verfügbaren Standardrente zum verfügbaren Durchschnittsentgelt der Erwerbstätigen ausgedrückt. Als verfügbare Standardrente (Eckrente) gilt dabei die Rente eines Standardrentners (Bezieher einer Regelaltersrente mit

(41 von 290 Wörtern)

Herausforderungen der Rentenversicherung und Weichenstellungen der Rentenreform 2001

Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung ergeben sich v. a. aus der wirtschaftlichen und der demografischen Entwicklung. Hohe Arbeitslosigkeit, abnehmende oder stagnierende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie die geringfügige Beschäftigung vermindern das Einnahmevolumen. Zugleich gehen von der großen und zunehmenden Zahl der Altersrentner, der vielfach in Anspruch genommenen Frühverrentung älterer Arbeitnehmer beziehungsweise der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ausgabensteigernde Wirkungen aus.

Diese finanziellen und demografischen Probleme sollten durch die zahlreichen Reformen der letzten Jahre bewältigt werden. Kern des Altersvermögensergänzungsgesetzes vom 21. 3. 2001 ist die Absenkung des Nettorentenniveaus durch

(79 von 670 Wörtern)

Geschichte

Die Grundlagen der Rentenversicherung wurden im Rahmen der bismarckschen Sozialreformen (Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung) noch in den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts geschaffen – zunächst v. a. für Arbeiter der gewerblichen Wirtschaft und noch mit Leistungen, die nur als Zubrot reichten. Mit dem Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. 12. 1911, in Kraft seit 1. 1. 1913, kam eine

(53 von 372 Wörtern)

Werke

Weiterführende Literatur:

K. Eckerle u. a.: Prognos-Gutachten 1998 (1998);
H. Brettschneider: Das Rentenrecht (3
(11 von 64 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Rentenversicherung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rentenversicherung