Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind (unabhängig von der Höhe ihres Einkommens) grundsätzlich alle abhängig Beschäftigten (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Menschen mit Behinderung in geschützten Einrichtungen, Personen in

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Quellenangabe
Brockhaus, Versicherter Personenkreis. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rentenversicherung/versicherter-personenkreis