Rettungswesen, Maßnahmen und Einrichtungen zur Bewältigung und Vorbeugung von Schadensereignissen als öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr; das Rettungswesen fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Mit dem Begriff Rettungsdienst wird die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung mit den Bereichen Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport bezeichnet. Die Trägerschaft, Finanzierung und Anforderungen an die organisatorische, materielle und personelle Struktur des öffentlichen Rettungsdienstes

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Quellenangabe
Brockhaus, Rettungswesen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rettungswesen