Die Verfassung (Artikel 29) garantiert die Religionsfreiheit und folgt dem Grundsatz der Trennung von Staat und Religion. Grundlage der staatlichen Religionspolitik ist das 2006 verabschiedete Kultusgesetz. Es unterscheidet in Bezug auf die Religionsgemeinschaften zwischen »Kirchen und Kulten«, »religiösen Vereinen« und »religiösen Vereinigungen«. Die beiden Erstgenannten besitzen den Rechtsstatus staatlich anerkannter Körperschaften

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rumänien/bevölkerung-und-religion/religion