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Politik

Nach der durch Referendum vom 12. 12. 1993 angenommenen Verfassung (in Kraft seit 25. 12. 1993; danach Änderungen) ist Russland eine föderative Republik mit Präsidialsystem. Menschen- und Bürgerrechte sind formal garantiert.

Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und Vorsitzender des Sicherheitsrats ist der mit weitgehenden Vollmachten ausgestattete Präsident der Republik (für 6 Jahre direkt gewählt). Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, der zweite Wahlgang dient als Stichwahl. Der Präsident bestimmt die Richtlinien der Politik, kann in Kabinettssitzungen jederzeit den

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Nationalsymbole

Die heute gültige Nationalflagge entspricht der Handelsflagge des Zarenreichs; sie wurde während des Putsches im August 1991 wieder eingeführt. Sie zeigt drei gleich hohe waagerechte

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Parteien

Das Parteiensystem war bis 2001 stark aufgefächert; nach Verabschiedung des neuen Parteiengesetzes

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Gewerkschaften

Als Nachfolgeorganisation des »Zentralrates der sowjetischen Gewerkschaften« wurde 1990 die »Föderation

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Militär

Die Gesamtstärke der Armee (Wehrdienstdauer seit 2008 12 Monate) beträgt rund 771 000 Mann. An paramilitärischen Einheiten stehen rund 489 000 Mann zur Verfügung, u. a. 170 000 Mann der »Inneren Truppen« (dem Innenministerium unterstellt) und 160 000 Mann Grenztruppen (direkt dem Präsidenten unterstellt). Im März 2016

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Verwaltung

Zur Russischen Föderation gehören 83 Föderationssubjekte: 21 Republiken, 9 Regionen (Krai), 46 Gebiete (Oblast), 2 bundesunmittelbare Städte (Moskau, Sankt Petersburg) sowie 1 autonomes Gebiet (Awtonomnaja oblast) und 4 autonome Kreise (Awtonomny okrug); es besteht kein Sezessionsrecht. Die Eingliederung der Föderationssubjekte Nummer 84 (Republik

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Recht

Die staatliche Gerichtsbarkeit gliedert sich in Verfassungs-, Arbitrage- (auch Handels- oder Wirtschaftsgerichtsbarkeit genannt) und ordentliche Gerichtsbarkeit. In den letzten Jahren gewinnt zudem die private Schiedsgerichtsbarkeit immer mehr an Bedeutung (Gesetz über Schiedsgerichte von 2002). Die Gerichtsordnung ist in der Verfassung und im Gerichtsverfassungsgesetz von 1996 geregelt. Die Gerichte sind, mit Ausnahme der Verfassungsgerichte der Föderationssubjekte, Föderationsgerichte; auch die Friedensrichter sind nicht der Föderation zuzuordnen.

Die ordentliche

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Bildungswesen

Das Bildungssystem litt zu Beginn der 1990er Jahren wegen großer Haushaltslücken im Zuge des Transformationsprozesses unter erheblichen materiellen und personellen Einbußen. Dies führte zu deutlichen Verschlechterungen in der Ausbildung. Das Bildungsgesetz von 1992 hob das Bildungsmonopol des Staates auf und schuf den Freiraum für die Entstehung neuer – privater – Schul-, Berufsschul- und Hochschultypen. Mit dem »Gesetz zur Modernisierung des Bildungswesens« (2002) nahm der Staat wieder größeren Einfluss

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Medien

Die russische Medienlandschaft hat seit 1989 einen mehrstufigen Wandlungsprozess erlebt. Einer Phase relativer Meinungs- und Pressefreiheit zu Beginn der 1990er-Jahre mit der Neugründung zahlreicher privater unabhängiger Medien folgte 1994/95 eine Zeit der Entstehung von Medienimperien, in der sogenannte Oligarchen zu Inhabern von Medienunternehmen wurden und Staatskonzerne wie Gazprom und Lukoil Oil Company als Hauptgesellschafter der großen überregionalen Fernsehsender auftraten. Nach dem Amtsantritt Präsident W. Putins im März 2000 kam es zur Zerschlagung der oppositionellen Mediengruppen und damit zum Beginn einer Periode

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/russland/staat-und-recht