Die staatliche Gerichtsbarkeit gliedert sich in Verfassungs-, Arbitrage- (auch Handels- oder Wirtschaftsgerichtsbarkeit genannt) und ordentliche Gerichtsbarkeit. In den letzten Jahren gewinnt zudem die private Schiedsgerichtsbarkeit immer mehr an Bedeutung (Gesetz über Schiedsgerichte von 2002). Die Gerichtsordnung ist in der Verfassung und im Gerichtsverfassungsgesetz von 1996 geregelt. Die Gerichte sind, mit Ausnahme der Verfassungsgerichte der Föderationssubjekte, Föderationsgerichte; auch die Friedensrichter sind nicht der Föderation zuzuordnen.

Die ordentliche

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/russland/staat-und-recht/recht