Verfassung: Die Leitung des Staates übernahm der berittene Adel der Patrizier, die auch den Senat bildeten. An der Spitze standen wohl von Anfang an zwei gewählte Beamte mit Kommandogewalt (später Consules genannt, Konsul). Die Einjährigkeit des Amtes (Annuität) und die Gleichrangigkeit (Kollegialität) der Inhaber sollte Usurpationen vorbeugen. Kriegslasten und Verschuldung führten zu Spannungen mit den Nichtpatriziern, den Plebejern (Plebs), deren Zahl durch Zuzug italischer Familien ständig stieg. Diese politisch minderberechtigten Plebejer wählten sich eigene Führer, die Volkstribunen (Tribun), und schufen

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Quellenangabe
Brockhaus, Republik (509 v. Chr. ? bis 27 v. Chr.). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/römische-geschichte/republik-509-v-chr-bis-27-v-chr