Bereits im 7. Jahrhundert v. Chr. hatten die Römer die Schriftlichkeit von den unteritalischen Griechen übernommen, verwandten sie aber lange Zeit nur zur Aufzeichnung von Verträgen, Senatsbeschlüssen oder zur Niederschrift des geltenden Rechts (»Zwölftafelgesetz« 451/450 v. Chr.). Alle Äußerungen

(36 von 257 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Grundlagen der Eigenständigkeit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/römische-literatur/grundlagen-der-eigenständigkeit