Schaumwein, Wein, der beim Öffnen der Flasche einen mehr oder weniger dauerhaften Schaum bildet, was auf dem Freiwerden von Kohlendioxid beruht. Nach EU-Recht muss Schaumwein – in Abgrenzung zu Perlwein – bei einer Temperatur von 20 °C einen Kohlensäuredruck von 3,0 bar aufweisen, der in der Regel aus einer zweiten Gärung stammt; wird das Kohlendioxid zugesetzt, müssen diese »imprägnierten« Weine als solche deklariert sein. Für Qualitätsschaumweine und Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete gelten seit 1986 strenge EG-Vorschriften. Ihr Kohlensäuregehalt muss aus einer zweiten Gärung stammen und

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Werke

Weiterführende Literatur:

G. Troost u. a.: Sekt, Schaum- u. Perlwein (2010);
G. Eichelmann:
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Quellenangabe
Brockhaus, Schaumwein. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schaumwein