Schengener Abkommen, Bezeichnung für zwei internationale Abkommen mit dem Ziel der schrittweisen Abschaffung von Personenkontrollen zwischen bestimmten europäischen Staaten.

Benannt nach dem luxemburgischen Winzerort Schengen, in dem am 14.6.1985 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Luxemburg und den Niederlanden das erste Schengener Abkommen (Schengen I) geschlossen wurde, das die Erleichterung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen beziehungsweise langfristig deren völligen Abbau zum Ziel hat.

Auf dieser Grundlage wurde das zweite Schengener Abkommen vom 19.6.1990 (Schengen

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Quellenangabe
Brockhaus, Schengener Abkommen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schengener-abkommen