Schießbefehl, im politischen Sprachgebrauch übliche Bezeichnung für die Praxis, »illegale« Grenzübertritte aus und in die SBZ beziehungsweise DDR unter Einsatz der Schusswaffe zu verhindern.

Mit entsprechenden Vorschriften sollten »Grenzverletzungen« an der von 1949/52 bis 1989/90 als Teil des Eisernen Vorhangs bestehenden befestigten Grenzlinie zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland unterbunden werden (sogenannte innerdeutsche Grenze).

Grundsätzliches: Die DDR zeigte sich – entgegen allen anderslautenden propagandistischen Behauptungen – sehr bald nach ihrer Gründung als ein Staat der Enge und Absperrung: Letztlich nur mit

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Quellenangabe
Brockhaus, Schießbefehl. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schiessbefehl