Schifffahrtsgerichte
Schifffahrtsgerichte, 1) innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit besondere Spruchkörper für Binnenschifffahrtssachen. Zuständig ist in 1. Instanz das Amtsgericht, in 2. Instanz das Oberlandesgericht als »Schifffahrtsobergericht«,
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Quellenangabe
Brockhaus,
Schifffahrtsgerichte.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schifffahrtsgerichte