Schwarzarbeit
Schwarz|arbeit, allgemein eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit, die unter Missachtung der gesetzlichen Melde- und Anzeigepflichten verrichtet wird. 1) Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23. 7. 2004 fasst unter Schwarzarbeit das Erbringen von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang, obwohl a) Mitteilungs- oder Beitragspflichten des Arbeitgebers, Unternehmers oder versicherungspflichtigen Selbstständigen gegenüber den verschiedenen Sozialversicherungsträgern (Bundesagentur für Arbeit, Träger der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung) nicht erfüllt wurden; b) steuerliche Pflichten nicht erfüllt wurden;
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Quellenangabe
Brockhaus,
Schwarzarbeit.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schwarzarbeit