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Politik

Nach der am 1.1.1975 in Kraft getretenen Verfassung ist Schweden eine konstitutionelle Monarchie mit parlamentarisch-demokratischem Regierungssystem. Der König als Staatsoberhaupt, seit 1973 Karl XVI. Gustav, hat lediglich Repräsentationsaufgaben. Die Erbfolge im Mannesstamm wurde mit späterer

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Nationalsymbole

Die Nationalflagge entstand im Mittelalter (Danebrog), das gelbe Kreuz lässt sich seit Mitte des 15. Jahrhunderts nachweisen. Zuletzt wurde die Flagge nach Auflösung der Personalunion mit Norwegen 1906 geändert. Das blaue Tuch wird

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Parteien

Wichtige Parteien sind die reformsozialistische Sveriges Socialdemokratiska Arbetarepartiet (SAP; deutsch Sozialdemokratische Arbeiterpartei Schwedens, gegründet 1889),

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Gewerkschaften

Die 1880/90 entstandenen Gewerkschaften haben eine vergleichsweise starke Position. Wichtigste Dachverbände sind der Schwedische Gewerkschaftsbund (Landsorganisationen i Sverige

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Militär

Die Wehrpflicht wurde für die schwedische Armee 2010 ausgesetzt, im März 2017

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Verwaltung

Schweden ist in 21 Verwaltungsbezirke (Län) gegliedert, die durch Bezirksräte (Länsstyrelse)

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Recht

Der Gerichtsaufbau ist sowohl bei den allgemeinen Gerichten als auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit dreistufig. Eingangsinstanz der allgemeinen Gerichte sind die Bezirksgerichte (Tingsrätter), Rechtsmittel

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Bildungswesen

Nahezu das gesamte Bildungswesen untersteht dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Anerkannte Privatschulen werden finanziell unterstützt. Die Kommunen

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Medien

Als erstes Land führte Schweden 1766 per Gesetz die Pressefreiheit ein. Seit 1949 ist das Pressegesetz Teil der Verfassung.

Presse: Um die Meinungsvielfalt zu erhalten und lokale Meinungsmonopole zu verhindern, erhalten zahlreiche Zeitungen staatliche Subventionen. Schweden gehört weltweit zu den Ländern

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schweden/politik-und-recht