Der Gerichtsaufbau ist sowohl bei den allgemeinen Gerichten als auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit dreistufig. Eingangsinstanz der allgemeinen Gerichte sind die Bezirksgerichte (Tingsrätter), Rechtsmittel

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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schweden/politik-und-recht/recht