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Politik

Gemäß der Verfassung vom 18.4.1999 (in Kraft seit 1.1.2000; 2006 modifiziert), die die frühere Verfassung von 1874 in aktualisierter, inhaltlich aber weitgehend unveränderter Gestalt fortschreibt, ist die Schweiz ein demokratischer Bundesstaat, der aus 26 Kantonen besteht.

Gesetzgebendes Organ (Artikel 148 ff.) ist die Bundesversammlung (französisch Assemblée fédérale, italienisch Assemblea federale), die aus zwei Kammern besteht, dem Nationalrat und dem Ständerat. Die 200 Abgeordneten (Nationalräte) des Nationalrats (französisch Conseil national, italienisch Consiglio nazionale) werden in kantonalen Wahlkreisen nach Verhältniswahlrecht für 4 Jahre gewählt.

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Nationalsymbole

Die Nationalflagge wurde 1848 eingeführt. Sie ist eine Wappenfahne und eine der wenigen

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Parteien

Die Parteienlandschaft weist, bedingt durch die unterschiedlichen politischen Traditionen der Kantone, eine große Vielfalt auf. Im Bundesrat vertretene Parteien sind

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Gewerkschaften

Trotz Gründung lokaler Gewerkschaften in den 1840er-Jahren, des ersten nationalen Berufsverbandes 1858 (Schweizer Typographenverband) und des ersten Dachverbandes (Schweizerischer Gewerkschaftsbund, SGB) 1880 erlangten die schweizerischen Gewerkschaften erst Anfang des 20. Jahrhunderts größere Bedeutung. Machte das Scheitern des ersten

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Militär

Vor dem Hintergrund der sich verändernden Sicherheitslage wurde Ende der 1980er-Jahre eine tiefgreifende Strukturreform der schweizerischen Streitkräfte sowie eine grundlegende Modernisierung der Hauptwaffensysteme eingeleitet. Gesetzliche Grundlage des Projekts »Armee 95« ist das am 1.1.1996 in Kraft getretene neue Militärgesetz. Danach unterhält die Schweiz auch weiterhin eine

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Verwaltung

Die Schweiz ist administrativ in 26 Kantone gegliedert. Unterste Verwaltungseinheiten sind

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Recht

Der größte Bestand des im Wesentlichen vom Bund geordneten Privatrechts (bürgerliches und Handelsrecht) findet sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB); es enthält in einem 5. Teil, jedoch mit

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Bildungswesen

Ein nationales Bildungsministerium gibt es in der Schweiz nicht. Im Sinne eines kooperativen Föderalismus teilen sich Gemeinden, Kantone und der Bund die Verantwortung für das dezentralisierte Bildungssystem. Ihr Zusammenwirken ist in der 2006 modifizierten Bundesverfassung verpflichtend festgeschrieben und wird zurzeit u. a. noch auf der Basis des Konkordats über die Schulkoordination (1970) und der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen (1993), weiterer Regelungen zur Diplomanerkennung, einer

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Medien

Meinungs- und Pressefreiheit sind gewährleistet, die Berichterstattung ist frei. Aufgrund der Mehrsprachigkeit und der föderalen Struktur des Landes gibt es eine stark dezentralisierte Presse mit insgesamt 180 Titeln.

Den Markt für Tageszeitungen teilen

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schweiz/staat-und-recht