Gemäß der Verfassung vom 18.4.1999 (in Kraft seit 1.1.2000; 2006 modifiziert), die die frühere Verfassung von 1874 in aktualisierter, inhaltlich aber weitgehend unveränderter Gestalt fortschreibt, ist die Schweiz ein demokratischer Bundesstaat, der aus 26 Kantonen besteht.

Gesetzgebendes Organ (Artikel 148 ff.) ist die Bundesversammlung (französisch Assemblée fédérale, italienisch Assemblea federale), die aus zwei Kammern besteht, dem Nationalrat und dem Ständerat. Die 200 Abgeordneten (Nationalräte) des Nationalrats (französisch Conseil national, italienisch Consiglio nazionale) werden in kantonalen Wahlkreisen nach Verhältniswahlrecht für 4 Jahre gewählt.

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schweiz/staat-und-recht/verfassung