Seerecht, die Gesamtheit der Regelungen seebezogener Rechtsverhältnisse, insbesondere der Seeschifffahrt und der Seenutzung, unterschieden herkömmlich in Seeprivatrecht und Seevölkerrecht; hinzu tritt (beide überschneidend) ein zunehmender Bereich staatlichen Verwaltungsrechts.

Das Seeprivatrecht umfasst Seehandelsrecht im weiteren Sinn mit Güter- und Personenbeförderung (Seefrachtvertrag, Konnossement), Schiffsnutzung, Schiffskollision, Bergung, Havarie, Schiffsrecht, Seearbeitsrecht (Heuerverhältnis) sowie Seeversicherungsrecht. Rechtsquellen sind in Deutschland v. a. das 5. Buch des HGB (§§ 476–905), das Seearbeitsgesetz vom 20. 4. 2013, das Schiffsrechtegesetz vom 15. 11. 1940, die Allgemeinen

(71 von 513 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Seerecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/seerecht