Selbstbestimmungsrecht, das Recht des Einzelnen oder von Gruppen, die eigenen Angelegenheiten

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Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen

Die Idee des Selbstbestimmungsrechts nahm auf innerstaatlicher wie auf internationaler Ebene zuerst in der Forderung nach religiös-individueller Selbstbestimmung Gestalt an. Sie fand besonders deutlichen Ausdruck im Calvinismus und im englischen Protestantismus (Puritanismus). Auf dem europäischen Kontinent zeigten sich erste Anzeichen in dem Ringen um die Gleichberechtigung

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Das Selbstbestimmungsrecht der Völker

Auf internationaler Ebene tritt die Selbstbestimmungsidee in der Form des »Selbstbestimmungsrechts der Völker« in Erscheinung. Der Name lässt erkennen, dass in diesem Zusammenhang die Selbstbestimmungsidee nicht auf den Einzelnen, sondern auf Gruppen von Menschen angewendet wird. Trotzdem ist die Idee der individuellen Selbstbestimmung nicht ohne Belang für das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Der Übergang vom Einzelrecht zum Gruppenrecht zeigte sich bereits in dem Ringen um die Religionsfreiheit. Die

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Das Erbe der Völkerbundsära

Der im 19. Jahrhundert entstandene Nationalismus fand in den Nachfolgestaaten der österreichisch-ungarischen Monarchie gerade deshalb einen guten Nährboden, weil diese Staaten (v. a. Jugoslawien, Tschechoslowakei, Polen) die Probleme eines

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Das Selbstbestimmungsrecht im geltenden Völkerrecht

Im Gegensatz zur Völkerbundssatzung erwähnt die Satzung (Charta) der UNO das Selbstbestimmungsrecht der Völker ausdrücklich, und zwar in Artikel 1 Absatz 2 und in Artikel 55. An beiden Stellen wird das Selbstbestimmungsrecht der Völker als eine Grundlage der Beziehungen zwischen den Staaten bezeichnet. Die anfängliche Unsicherheit bezüglich der juristischen Bedeutung dieser Satzungsbestimmungen (der französische Text verwendet ausdrücklich den Ausdruck

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Konsequenzen des Selbstbestimmungsrechts

Schon 1921 prophezeite der amerikanische Politiker R. Lansing, die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts werde Ströme von Blut fließen lassen. Auch später haben die Kritiker des Selbstbestimmungsrechts der Völker stets vor der Explosivkraft dieser Völkerrechtsnorm gewarnt. Dem ist aber zu entgegnen, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker seiner Definition nach nur ein Formalprinzip ist, das Völkern und Volksgruppen das Recht gibt, in bestimmten Situationen über ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staatsverband zu entscheiden, eine Entscheidung, die auch positiv ausfallen kann: Die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts

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Werke

Weiterführende Literatur:

F. Guber: Das Selbstbestimmungsrecht in der Theorie Karl Renners (1986);
O. Kimminich: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker (1992);
Grenzen des
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Quellenangabe
Brockhaus, Selbstbestimmungsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/selbstbestimmungsrecht