Schon 1921 prophezeite der amerikanische Politiker R. Lansing, die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts werde Ströme von Blut fließen lassen. Auch später haben die Kritiker des Selbstbestimmungsrechts der Völker stets vor der Explosivkraft dieser Völkerrechtsnorm gewarnt. Dem ist aber zu entgegnen, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker seiner Definition nach nur ein Formalprinzip ist, das Völkern und Volksgruppen das Recht gibt, in bestimmten Situationen über ihre Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staatsverband zu entscheiden, eine Entscheidung, die auch positiv ausfallen kann: Die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts

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Quellenangabe
Brockhaus, Konsequenzen des Selbstbestimmungsrechts. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/selbstbestimmungsrecht/konsequenzen-des-selbstbestimmungsrechts