Die Verfassung der Republik Serbien garantiert Religionsfreiheit und bindet die religiöse Tätigkeit an den allgemeinen staatlichen Gesetzesrahmen (Artikel 43 und 44). Es besteht der Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Religion, der eine Staatsreligion beziehungsweise die Privilegierung einer bestimmten Religionsgemeinschaft seitens des Staates ausdrücklich ausschließt (Artikel 11). Grundlage der staatlichen Religionspolitik ist das

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/serbien/bevölkerung-und-religion/religion