Sozialhilfe, gegenüber den Sozialversicherungen und der Versorgung (z. B. Kriegsopfer-, Soldaten-, Beamtenversorgung) nachrangiges Sozialleistungssystem, dessen Leistungen die Lücken in der sozialen Sicherung schließen oder in bestimmten, zum Teil schwer normierbaren Gefährdungs- und Notlagen Hilfe gewähren sollen.  

Rechtsgrundlage war bis zum 31. 12. 2004 das Bundessozialhilfegesetz, Abkürzung BSHG, vom 30. 6. 1961, welches das ältere Fürsorgerecht in materieller und verfahrensmäßiger Hinsicht zusammenfasste. Das Bundessozialhilfegesetz behielt die Grundsätze der Fürsorge bei, entwickelte sie aber an einigen Stellen gemäß den gewandelten gesellschaftspolitischen Verhältnissen und Anschauungen

(81 von 1281 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Geschichte

Durch die Säkularisationen der Reformationszeit sahen sich zunächst die Reichsstädte (vorbildliche Lösungen in Nürnberg 1521, Straßburg 1522), später auch die Landesfürsten vor die Aufgabe gestellt, die Armen- (und Kranken-)Pflege staatlich zu organisieren (»Gemeines Almosen«,

(34 von 236 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Sozialhilfe. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sozialhilfe