Sozialversicherung
Sozialversicherung, in Deutschland gesetzliche Pflichtversicherung zur Absicherung der finanziellen Folgen von Krankheit, Schwangerschaft und Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit,
(16 von 112 Wörtern)Gegenwärtige Ausgestaltung
Sozialversicherungszweige: Das deutsche Sozialversicherungssystem ist historisch bedingt in unterschiedliche Versicherungszweige gegliedert und umfasst im engeren Sinn die gesetzliche Krankenversicherung (Abkürzung GKV), die soziale Pflegeversicherung (Abkürzung PflV), die gesetzliche Unfallversicherung (Abkürzung GUV) und die gesetzliche Rentenversicherung (Abkürzung GRV). Als Teil der Maßnahmen zur Arbeitsförderung ist die Arbeitslosenversicherung (Abkürzung AV) ein weiterer Sozialversicherungszweig (Sozialversicherung im weiteren Sinn).
Rechtsgrundlagen: Wichtigste Rechtsgrundlage der Sozialversicherung ist das (in insgesamt zwölf Bücher eingeteilte) Sozialgesetzbuch (SGB) mit dem SGB III für die AV, dem SGB V für die GKV,
(79 von 986 Wörtern)Geschichte
Als Magna Charta der deutschen Sozialversicherung gilt die sogenannte »Kaiserliche Botschaft« vom 17. 11. 1881. In dieser von Reichskanzler O. von Bismarck vorgetragenen Thronrede Kaiser Wilhelms I. wurde die Einführung einer Arbeiterversicherung mit den Zweigen der Kranken-,
(35 von 243 Wörtern)Probleme der Sozialversicherung und Diskussion um ihre Weiterentwicklung
Herausforderungen: Das Sozialversicherungssystem steht derzeit vor zwei großen Herausforderungen: 1) die jahrelange Erosion des Normalarbeitsverhältnisses. Sie zeigt sich zum einen in der Zunahme unstetiger persönlicher Erwerbsverläufe der Versicherten (etwa häufigerer Wechsel von Zeiten der Erwerbstätigkeit, der außerberuflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung oder der freiwilligen bzw. erzwungenen Erwerbslosigkeit) und äußert sich zum anderen in der Ausweitung atypischer und häufig nicht sozialversicherter Formen der Erwerbsbetätigung (so etwa
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