Sozialversicherungszweige: Das deutsche Sozialversicherungssystem ist historisch bedingt in unterschiedliche Versicherungszweige gegliedert und umfasst im engeren Sinn die gesetzliche Krankenversicherung (Abkürzung GKV), die soziale Pflegeversicherung (Abkürzung PflV), die gesetzliche Unfallversicherung (Abkürzung GUV) und die gesetzliche Rentenversicherung (Abkürzung GRV). Als Teil der Maßnahmen zur Arbeitsförderung ist die Arbeitslosenversicherung (Abkürzung AV) ein weiterer Sozialversicherungszweig (Sozialversicherung im weiteren Sinn).

Rechtsgrundlagen: Wichtigste Rechtsgrundlage der Sozialversicherung ist das (in insgesamt zwölf Bücher eingeteilte) Sozialgesetzbuch (SGB) mit dem SGB III für die AV, dem SGB V für die GKV,

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Quellenangabe
Brockhaus, Gegenwärtige Ausgestaltung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sozialversicherung/gegenwärtige-ausgestaltung