Spaltung, Recht: Form der Umwandlung eines Rechtsträgers nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) vom 28. 10. 1994 (§§ 123 ff.). Das Gesetz unterscheidet drei Formen der Spaltung: die Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung.

Bei der Aufspaltung wird der bisherige Rechtsträger (z. B. eine AG) gewissermaßen in mehrere (z. B. AG oder GmbH) zerlegt. Die neuen Rechtsträger können

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Quellenangabe
Brockhaus, Spaltung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/spaltung-recht