Politik
Nach der Verfassung vom 29.12.1978 ist Spanien eine parlamentarische Erbmonarchie. Als Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte fungiert der vorwiegend mit repräsentativen Befugnissen ausgestattete König.
Volksvertretung und Gesetzgebungsorgan ist das Zweikammerparlament, die Cortes Generales (Cortes
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Quellenangabe
Brockhaus,
Politik.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/spanien/staat-und-recht/verfassung