Ständiger Ausschuss (öffentliches Recht)
Ständiger Ausschuss, öffentliches Recht: 1) der nach dem früheren Artikel 45 GG zu bildende Bundestagsausschuss, der
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Quellenangabe
Brockhaus,
Ständiger Ausschuss (öffentliches Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ständiger-ausschuss-öffentliches-recht